Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maxxspine Innovative GmbH

  1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden zur Gänze nicht anerkannt.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS UND -INHALT

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

  1. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware erheblich beeinträchtigt wird und/oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind. 

  1. PREISE UND ZAHLUNGEN
    1. Für Endkunden verstehen sich die angegebenen Preise in € (Euro) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und inklusive der Kosten der Verpackung, Wertversicherung und Fracht. Bei Warenlieferungen unter einem Einkaufswert von 150€ wird eine Bearbeitungspauschale von 20€ erhoben.
    2. Angebote haben, wenn nicht anders deklariert, eine Gültigkeit von vier Wochen.
    3. Maßgeblich ist der sich aus der gültigen Kundenpreisliste am Tag der Auftragsbestätigung ergebende Preis; wird die Ware ohne Auftragsbestätigung geliefert, ist der Preis am Tag der Bestellung maßgeblich.
    4. Erhöht sich danach der von uns an unsere Vorlieferanten zu zahlende Preis, so können wir diese Preiserhöhung an den Besteller weitergeben. Gleiches gilt für Kostensteigerungen anderer Art, soweit sie unsere Selbstkosten um mehr als 5% beeinflussen.
    5. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen; das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung aufgedruckt. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Einer Mahnung und Inverzugsetzung bedarf es nicht. Bei verspäteter Zahlung tritt Verzug ein.
    6. Wir behalten uns das Recht vor, bei wiederholter Überschreitung von Zahlungsfristen unter Nachnahme oder gegen Vorauskasse zu liefern.
    7. Bei mehreren Forderungen sind die Tilgungsbestimmungen des §366 Abs. 2 und §367 Abs. 1 BGB anzuwenden. Wir können bei Vertragsabschluss eine andere Tilgungsbestimmung treffen.
    8. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Mindestzinses berechnet.
    9. Kommt der Besteller bei Ratenzahlungen mit einer Rate in Verzug oder müssen wir – aus diesen oder anderen Gründen – unsere Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als gefährdet ansehen, so sind wir befugt Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
    10. Der Besteller darf gegen unsere Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder hierauf ein Zurückbehaltungsrecht stützen. Gegenüber anderen als den genannten Kunden gilt dasselbe auch für uns.
    11. Für Wiederverkäufe/Händler gelten Lieferkonditionen, welche in einem separat zu vereinbarenden Vertrag definiert werden. Werden keine individuellen Vereinbarungen getroffen, so gelten die Bestimmungen Ab Werk (Ex Works).
  1. LIEFERUNG, VERSAND
    1. Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
    2. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere unverschuldete Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend, wenn eine anderweitige Ersatzbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Lieferung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen können, so können sowohl wir als auch der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt, wenn Hinderungsgründe auch noch nach Ablauf von 4 Monaten seit unserer ersten Mitteilung an den Besteller fortbestehen.
    3. Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir berechtigt.
    4. Mit Warenannahme übernimmt der Besteller die Verantwortung über die gelieferte Ware. Es gelten die üblichen gesetzlichen Anforderungen für Warenprüfung/Reklamation.
    5. Von Maxxspine Innovative GmbH werden nur Standardlieferungen beauftragt.
    6. Sonderfälle: Zeit- und Expresszustellungen sind auf Anfrage möglich. Die Mehrkosten werden weiterbelastet.
    7. Durch den Besteller verursachte Fehlanfahrten bei Abholung oder Zustellung gehen zu Lasten des Bestellers (Termin zur Abholung nicht eingehalten, Ware nicht abholbereit, falsche Abteilung angegeben).
    8. Maxxspine Innovative GmbH beauftragt den Versand sowie den Rückversand für Leihstellungs- und Konsignationsware.
  1. RÜCKNAHME GEKAUFTER UND BEZAHLTER WARE
    1. Generell besteht keine Pflicht seitens Maxxspine Innovative GmbH gekaufte Ware zurückzunehmen.
    2. Erworbene und bezahlte Ware wird nur in besonderer Absprache mit Maxxspine Innovative GmbH zurückgenommen.
    3. Im Falle steriler Ware wird diese nur mit einer Rest-Steril-Laufzeit größer einem Jahr zurückgenommen.
    4. Maxxspine Innovative GmbH behält sich die Prüfung der Ware nach Rücknahme vor. Nur Ware mit einwandfreier Verpackung wird zurückgenommen.
    5. Auf Rücknahme und Wiedereinlagerung wird eine Gebühr in Höhe von 30% auf den ursprünglichen Erwerbspreis erhoben, welche mit der Gutschrift verrechnet wird.
  1. REPARATURSENDUNGEN

Reparaturen werden von uns erst nach rechtsgültiger, schriftlicher Bestätigung auf dem Kostenvoranschlag durchgeführt. Die Kosten des Kostenvoranschlages trägt der Besteller.“

  1. LEIHSENDUNGEN
    1. Vor dem Versenden von Leihwaren muss der Auftrag vom Empfänger bestätigt werden (Auftragsbestätigung). Es gelten die Vereinbarungen der entsprechenden Auftragsbestätigung.
    2. Mit Annahme der Leihsendungen geht die Haftung für die Ware auf den Empfänger über.
    3. Leihstellungen werden für maximal 7 Tage zur Verfügung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, fällt ab dem 8. Tag eine Leihgebühr auf jede Auswahlsendung in Höhe von 40€ pro Tag an. Alternativ bieten wir unseren Kunden Konsignationsverträge nach individueller Absprache an (siehe Absatz 9).
  1. KONSIGNATION
    1. Maxxspine Innovative GmbH behält sich die Genehmigung zum Einrichten eines Konsignationslagers nach individueller Prüfung vor.
    2. Für die Einrichtung eines Konsignationslagers gelten die Vereinbarungen des Konsignationsvertrages.
  1. EIGENTUMVORBEHALT
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche vor, die uns gegen den Besteller aus jedwedem Rechtsverhältnis zustehen. Geht das Eigentum durch Weiterveräußerung unter, so tritt an die Stelle des Eigentums die Forderung gegen den Erwerber.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung bzw. der Abholung der von uns zur Verfügung gestellten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
    3. Aus der Konsignation oder Leihsendung verbrauchte (geöffnete steril verpackte Ware, kontaminierte Implantate) oder fahrlässig/vorsätzlich beschädigte Ware wird von Maxxspine Innovative GmbH in Rechnung gestellt.
    4. Wird steril verpackte Ware vom Besteller beschädigt, geht diese automatisch in das Eigentum des Bestellers über und wird von Maxxspine Innovative GmbH in Rechnung gestellt.
  1. REKLAMATION
    1. Erkennbare Transportschäden hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten.
    2. Der Besteller muss die Ware (Gekaufte Ware, Konsignationsware, Leihstellungen) unverzüglich vor der Anwendung untersuchen und uns etwaige erkennbare Mängel unverzüglich nach Erhalten schriftlich anzeigen. Andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
    3. Instrumente müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit hin geprüft und nach Herstellervorgabe behandelt werden. Wenn Mängel festgestellt werden, ist der Eigentümer der Ware unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    4. Produktmängel, die in der Anwendung festgestellt werden, müssen unverzüglich und nachweislich beim Lieferanten dokumentiert und reklamiert werden.
  1. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Im Gewährleistungsfall beschränken sich die Ansprüche des Bestellers nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ansprüche bestehen jedoch nur dann, wenn der Besteller seine Zahlungsverpflichtung in angemessener Höhe erfüllt hat.
    2. Schlagen Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
    3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage, Lagerung und Behandlung, auf bestimmungswidriger Verwendung, unsachgemäßer Kombination von Maxxspine Innovative GmbH-Produkten mit anderen Fremdprodukten oder auf natürlicher Abnutzung beruhen.
    4. Sämtliche zur Verfügung gestellte oder gekaufte Ware ist nach dem FIFO-Prinzip (First in First out) zu verwenden.
    5. Bevor entstandene Ansprüche des Bestellers geltend gemacht werden, behält sich der Lieferant deren Prüfung im Einzelfall vor.
  1. RAT UND AUSKUNFT

Für Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse haften wir nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und ein dem Besteller entstehender etwaiger Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

  1. HAFTUNGSBEGRENZUNG

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt haften. In allen anderen Fällen, d. h. außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten, haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen, aus der Verletzung vertraglicher Pflichten (Information, Unterweisung, etc.), wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen uns ausgeschlossen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Erfüllungsort ist Eltville am Rhein.
    2. Für Geschäfte mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen/rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Wiesbaden. Das Gleiche gilt bei Bestellern, die ihren Sitz nicht in einem Vertragsstaat des EuGVÜ haben. Der Besteller kann daneben – nach unserer Wahl – auch an seinem Sitz verklagt werden.
    3. Es gilt europäisches Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
    4. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame so zu ersetzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitgehend erreicht wird.